Wir übernehmen für Sie die Durchführung der gesetzlichen Betriebssicherheitsprüfung und Dokumentation.
Hierdurch erreichen wir für Sie die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Arbeitsgesetze, unter Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Rechtsverordnungen im Bereich Arbeitsschutz und nach den Vorgaben des staatlichen Rechts und unter Erfüllung der EG-Richtlinien (EU) dass Sie den gesetzlichen Prüfpflichten nachkommen.
Für Sie als Unternehmer ist es nicht nur entscheidend, dass Sie prüfen, es ist ebenso wesentlich wer geprüft hat und wie geprüft wurde. Allserv nutzt eine der modernsten Techniken, die neben den herkömmlichen Prüfroutinen, zu jeder Messung bei ortveränderlichen Betriebsmitteln, den Ort per GPS Koordinaten und den genauen Prüfzeitpunkt festhält. Das gibt Ihnen die Sicherheit die Durchführung der Prüfung umfassend nachweisen zu können. Über moderne Datenerfassung können sowohl Ihre bereits vorhandenen Inventardaten erfasst, als auch von uns aufgenommen bzw. ergänzt werden! Im Ernstfall ist es für Sie als Unternehmer wichtig eine lückenlose Prüfdokumentation nachweisen zu können!
Das Arbeitsschutzsystem sieht vor das beide Prüfungen, DGUV und BetrSichV durchgeführt werden.
Prüfung nach DGUV Vorschriften (privates autonomes Satzungsrecht der UVV), benötigt der Arbeitgeber gegen Regressforderungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung im Unfallschadensfall.
Prüfung nach BetrSichV (geltendes staatliches Arbeitsschutzrecht) wird benötigt um sich gegen staatliche ordnungs- und strafrechtliche Sanktionen wehren zu können (ggf. auch gegen zivilrechtliche Ansprüche).
Unter Anwendung, anerkannter Regeln der Technik nach Bestimmungen und Normen wie z.B. den E-Check:
Elektrische Anlagen
Gemäß der DIN VDE 0100 - 600
Gemäß der DIN VDE 0105 – 100
FI Schutzschalter
Gemäß der DIN VDE 0100 - 410
Gemäß der DIN VDE 0105 – 100
Ortsveränderliche Betriebsmittel
Gemäß der DIN VDE 0701 – 0702
Gemäß der DIN VDE 0751
Maschinenprüfung
Gemäß der DIN VDE 0113 - 1
Gemäß der DIN EN 60204
Gemäß DIN der VDE 0105 – 100
Sachverständigenprüfungen
Gemäß des VdS 2871
Gemäß der SK 3602
* in Verbindung mit den DIN VDE Normen
Thermographische Prüfug
Gemäß der DIN EN 473
Nach Betriebssicherheitsverordnung (Novellierung 2015):
§ 3 BetrSichV Gefährdungsbeurteilungen wie z.B. Leitern und Tritte gemäß BetrSichV und DGUV Information 208-016
§ 14 BetrSichV Prüfung der Arbeitsmittel
§ 15 Prüfung vor Inbetriebnahme, vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpfl. Änderung
§ 16 Wiederkehrende Prüfung
§ 17 Prüfaufzeichnungen und -bescheinigungen
Unter Anwendung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit wie z.B.:
TRBS 1201 Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen
TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung
TRBS 1203 Befähigte Personen